Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Xtreme Performance
1. Geltungsbereich
Der Vertrag wird von der Firma Xtreme Performance (Verkäufer) nur unter den nachfolgenden Bedingungen geschlossen, die Bestandteil jeden Vertrages sind.
2. Lieferumfang
Der Verkäufer liefert die Kennfeldoptimierung oder einen programmierten Chip. Die Installation übernimmt der Käufer, außer es ist etwas anderes vereinbart.
3. Gefahrübergang
Die Versendung, bzw. der Einbau erfolgt auf Gefahr des Käufers. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Verkäufers. Lehnt der Käufer die Annahme der gelieferten Ware ab, steht dem Verkäufer Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu. In allen Fällen, in denen der Käufer zu Schadenersatz wegen Nichterfüllung verpflichtet ist, ist der Verkäufer berechtigt, eine Schadenersatzpauschale in Höhe von 25 % des Rechnungswertes ausschließlich Mehrwertsteuer zu verlangen, ohne dass es eines Nachweises des tatsächlich entstandenen Schadens bedarf. Unberührt davon bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens, sofern dieser nachweisbar ist. Der Käufer bleibt es unbenommen, den Gegenbeweis zu führen, dass ein tatsächlicher Schaden nicht oder geringer entstanden ist.
4. Haftung
Der Verkäufer haftet nur für Vorsatz. Eine Haftung des Verkäufers für Transport - und Versandschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ebenfalls haftet der Verkäufer nicht dafür, dass Schäden bei der Installation entstehen die nicht vom Verkäufer durchgeführt wurden. Der Verkäufer haftet nur dafür, dass die Kennfeldoptimierung, oder anderen elektronischen Bauteilen bei der Absendung funktionstüchtig sind. Dem Käufer ist bekannt, dass der Einsatz und die Nutzung der Kennfeldoptimierung, Leistungserhöhende elektronische Baustelle, Deaktivierung der Abgasrückführungsventil und Deaktivierung des Partikelfilters zum Erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis führt und daher das KFZ nicht Im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden darf. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Schäden, die im öffentlichen Straßenverkehr entstehen, wenn die genannten Programmierungen im Fahrzeug installiert wurden. Ebenso haftet der Verkäufer nicht für unmittelbare oder mittelbare Schäden am Motor bzw. gesamten Fahrzeug, die aufgrund der Kennfeldoptimierung oder anderer elektronischer Baustelle entstehen können. Etwaige Ansprüche des Käufers aus positiver Vertragsverletzung sind ebenso ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz seltens des Verkäufers nachzuweisen ist.
5. Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich bei Abholung am Firmensitz des Verkäufers. Versandkosten werden zusätzlich berechnet. Der Kaufpreis ist, spätestens bei der Lieferung fällig und kann auch per Nachnahme erhoben werden. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises verbleibt das Eigentum an der gelieferten Ware, Programmierung bei dem Verkäufer. Gleiches gilt bei Installation der Hardware in das Steuergerät (verl. Eigentumsvorbehalt ). Der Käufer ist auch nach Eigentumsübergang an die Urheber - und sonstigen Schutzrechte Dritter gebunden. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen In Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, ohne dass insoweit ein weitergehender Verzugsschaden ausgeschlossen wird. Dem Käufer bleibt es unbenommen, den Gegenbeweis zu führen, dass ein tatsächlicher Schaden nicht oder geringer entstanden ist. Die Aufrechnung gegenüber den Zahlungsansprüchen des Verkäufers ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenansprüche des Käufers unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind. Soweit der Käufer Kaufmann ist und der Vertrag zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehört, gilt der vorstehende Absatz entsprechend auch für Zurückbehaltungsrechte.
6. Liefertermin
Alle Angaben von Lieferzeiten in den Angaben des Verkäufers sind unverbindlich und stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Der bei Vertragsschluss angegebene Liefertermin ist lediglich geschätzt und darf um 6 Wochen überschritten werden. Mahnt der Käufer danach unter angemessener Frist die Leistung an, so gerät der Verkäufer nach Ablauf der Frist in Verzug, es sei denn, dass die Herstellungsart und die Beschaffenheit der bestellten Ware eine weitere Nachfrist aus konstruktionsbedingten Gründen rechtfertigt. In diesem Falle ist der Verkäufer verpflichtet dem Käufer unverzüglich die Dauer der Verzögerung bekannt zugeben.
Ansprüche des Käufers auf Schadenersatz und sonstigen Verzugsschaden sind insoweit ausgeschlossen, es sei denn, dass die verspätete Lieferung auf Vorsatz des Verkäufers zurückzuführen ist.
7. Gewährleistung
Die Gewährleistung auf die gelieferte Software und Hardware beträgt 6 Monate, ab dem Zeitpunkt der Versendung oder des Einbaus durch den Verkäufer. Soweit bei Neufahrzeugen durch Installation der Kennfeldoptimierung die vom ursprünglichem Hersteller gewährte Werksgarantie entfallen, übernimmt der Verkäufer seinerseits die vorgenannte Garantie nicht (eine Motorgarantie kann gegen einen Aufpreis abgeschlossen werden). Eine Gewährleistung im Falle der Selbstinstallation durch den Käufer, setzt voraus, dass der Käufer die Kennfeldoptimierung fachgerecht einbaut, bzw. einbauen lässt. Wird durch unsachgemäßen Einbau der Software zerstört ist eine Gewährleistung ausgeschlossen. Die Kennfeldoptimierung darf nur für den vom Käufer angegebenen PKW und Motor ( Steuergerät ) verwendet werden. Die Angaben zur Leistungssteigerung beziehen sich auf Motoren, die in allen wesentlichen Funktionen dem Mittelwert der Herstellernorm und dem Serienstand entsprechen. Bel Fehlern der Software sind die Fehler zu beschreiben und dem Verkäufer ist ausreichend Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Die Software ist dem Verkäufer zur Verfügung zu stellen. Die Software darf nicht kopiert oder sonst vervielfältigt werden. Die Software darf auch nicht geändert werden.
Die Änderung der Software durch den Käufer führt zum Erlöschen jeglicher Gewährleistungsansprüche. Sollte jedoch bei Wartungsarbeiten die Kennfeldoptimierung überspielt werden so wird ein kostenloser Tuningsupport gewährleistet und bei Rückrüstung der Kennfeldoptimierung kann eine Gebühr erhoben werden.
8. Hinweis zur Bestellung
Da die Software individuell auf das Fahrzeug abgestimmt wird, ist der Käufer nach Auftragserteilung zur Abnahme verpflichtet.
Der Käufer verpflichtet sich einen Schadenersatz von 5000 € an den Verkäufer zu zahlen wenn die modifizierte Software von einem "Dritten" ausgelesen und oder verändert wird.
9. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz des Verkäufers.
10. Salvatorische Klausel
Ist oder wird eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die betroffene Bestimmung ist so auszulegen, wie sie in rechtswirksamer Weise dem Willen der Parteien am nächsten käme.